Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
DFG-VK München - Jugendclub Courage

Satzung

Satzung des Jugendclub Courage in der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Gruppe München:

§ 1 Name und Sitz

Der Name der Jugendorganisation lautet: „Jugendclub Courage München in der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ und hat seinen Sitz in München.

§ 2 Zweck

Der Zweck des Jugendclubs ist die Förderung der Jugendhilfe im außerschulischen Bereich. Er hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Menschen die Ideen der Demokratie, der Humanität, der Gewaltfreiheit und des Friedens zwi-schen den Völkern zu vermitteln und die Interessen und Belange in- und ausländischer Jugendlicher zu unter-stützen.

Der Jugendclub Courage fördert die Völkerverständigung  und die internationale Zusammenarbeit.  Der Vereins-zweck wird insbesondere verwirklicht durch Bildungsarbeit, Friedenspolitische Öffentlichkeitsarbeit und Frei-zeitaktivitäten.

Der Jugendclub Courage ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.

Der Jugendclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer-begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Jugendclub Courage ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Jugendclub Courage dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhal-ten keine Zuwendungen aus Mitteln des Jugendclubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

Bei Auflösung des Jugendclub Courage oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Jugendclub Courage an das Helmut Michael Vogel Bildungswerk. e.V., Verein zur Förderung der Friedensarbeit der DFG-VK Bayern.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Jugendclubs sind alle Mitglieder der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienst-gegenerInnen München zwischen dem 14. und dem vollendeten 27. Lebensjahr. Es werden auch natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und nicht Mitglied in der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegenerInnen München sind, sowie juristische Personen im Jugendclub aufgenommen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Sprecherkreis.

Die Mitgliedschaft endet bei Mitgliedern der Deutschen Friedensgesellschaft Vereinigte Kriegsdienstgeg-nerInnen München mit Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie nicht ausdrücklich die Mitgliedschaft auf-rechterhalten wollen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritte, Ausschluß oder Tod. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Sprecherkreis. Ausgeschlossen werden kann, wer schwer-wiegend gegen die Ziele des Jugendclubs verstößt. Über den Ausschluß entscheidet der Sprecherkreis

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Jugendclubs. Sie findet mindestens alle zwei Jahre statt. Alle anwesenden Mitglieder sind stimmberechtigt. Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß mit einer Frist von vier Wochen vom Sprecherkreis einberufen wurde.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenbericht
  2. Entlastung des Sprecherkreises
  3. Wahl des Sprecherkreises
  4. Festlegung der Gesamtplanung der Arbeit des Jugendclub Courage
  5. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

§ 5 Satzungsänderung

Schriftliche Anträge auf  Satzungsänderung sind ordnungsgemäß mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit.

§ 6 Sprecherkreis

Der Sprecherkreis besteht aus mindestens 2 Mitgliedern.

§ 7 Auflösung des Jugendclub Courage

Die Auflösung des Jugendclub Courage ist nur möglich, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder auf der Mitgliederversammlung einem entsprechenden Antrag zustimmen.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München

§ 9 Inkrafttreten: Die Satzung in der obigen Form ist seit dem 19.5.2004 in Kraft.